Als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist die KJHK seit deren Gründung im Jahr 2008 tätig. Vermittelt werden alle Hilfen zur Erziehung (HzE) durch die örtlichen Jugendämter des Kreises Unna und anderer (auch überregionaler) Kommunen.
I.d.R. werden alle initiierten Hilfen auf Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) durchgeführt.