Küchenhilfe (gn*) Lebensmittellager / Kommissionierzone
Küchenhilfe (gn*) Lebensmittellager/Kommissionierzone
Unbefristet | In Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden | Vergütung je nach Qualifikation und Aufgabenübertragung gemäß TV-L | Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe – Gastronomie | Kennziffer 10186
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deinen Einsatz im Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe – Gastronomie. Hier versorgen wir unsere patientenführenden Bereiche sowie die gastronomischen Einrichtungen stets mit den richtigen Lebensmitteln – am besten mit DIR!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Kommissionierung von Speisen und Getränken
- Lagerbuchhaltung in SAP MM/VPM nach Einarbeitung
- Sicherstellung der allgemeinen Lagerordnung
- Bedienung der AWT-Anlage
- Reinigung und Pflege der Räumlichkeiten und Maschinen gemäß HACCP-Richtlinien
- Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes
- Bereitschaft, auch an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten
ANFORDERUNGEN:
- Erfahrung in Lagertätigkeiten und Kommissionierung, idealerweise in einem SAP-unterstützten Lager
- Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
- Serviceorientierung und Kommunikationsvermögen im Kontakt mit unterschiedlichen Schnittstellen, Begeisterung sowie Teamfähigkeit
- Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich
Rückfragen an: Frederik Schön, T 0251 83-48805.
Jetzt bis zum 11.02.2025.
BESTE BEDINGUNGEN:
Sicherheit
Familienfreundlich
Moderne Ausstattung
Geregelte Arbeitszeitmodelle
Vieles mehr ...
- Sicherheit
- Familienfreundlich
- Moderne Ausstattung
- Geregelte Arbeitszeitmodelle
- Weitere Vorteile
(*gn=geschlechtsneutral)
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster
www.ukm.de